/~ = STATTDESSEN(auch für mich) Arbeitsgelegenheit
Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt unter der Bezeichnung "Ein Euro Jobs" sollen laut Definition des SGB II dem Arbeitslosen helfen, wieder einen Einstieg ins Arbeitsleben zu finden, dürfen aber nicht in Konkurrenz zu regulären Arbeitsplätzen stehen und müssen zusätzliche und gemeinnützig sein. Für Unternehmen, die solche zusätzlichen und gemeinnützigen Arbeitsplätze vergeben, zahlt der Staat einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500,- €. Von diesem Zuschuss kann der Träger der Maßnahme die Mehraufwandsentschädigung (es ist kein Lohn) für den Arbeitslosen zahlen und macht sogar noch Gewinn dabei. Die Arbeitszeit für Arbeitslose in einer Arbeitsgelegenheit soll 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Der Arbeitslose hat von der Mehraufwandsentschädigung die anfallenden Kosten wie Fahrgeld, Verpflegung etc. selbst zu tragen. Verbleibt dann noch ein Rest von der Aufwandsentschädigung, ist dieser Betrag eine Einnahme zusätzlich zum ALG II, die aber n i c h t auf das ALG angerechnet wird. Soweit die Theorie. Übernommen wurde diese Regelung aus dem BSHG (Bundessozialhilfegesetz) mit dem Unterschied, dass nun die Aufwandsentschädigungen pauschal gezahlt werden, während sie früher nach nachgewiesenem Aufwand erstattet wurden. Aber Theorie und Wirklichkeit klaffen oftmals weit auseinander. Schon als bekannt wurde, dass es bei Hartz IV diese Regelungen geben würde, haben sich einige Stellen darauf eingestellt. So haben einige, offiziell als karikative Unternehmen eingestufte Verbände bereits 2004, also noch vor der Einführung von Hartz IV, Personal entlassen, natürlich mit der Begründung steigender und somit nicht mehr tragbarer Lohnkosten. Vor allem in Pflegeberufen und Altenheimen wurde so vorgegangen. Kommunen, Städte und Gemeinden haben diese Vorgehensweise bereits vorher praktiziert.
So wurden schon vor längerer Zeit dem Gartenpflegeamt Aufgaben entzogen und teilweise an externe Betreiber vergeben, teils auf Sozialhilfeempfänger übertragen.
Die Sozialhilfeempfänger verursachten keine Kosten, man sparte also und schuf stattdessen ein paar Arbeitslose mehr. Den externen Gartenbaubetrieben wurden bei bekannt werden der Hartz IV-Regelungen Teilbereiche in den Aufträgen gestrichen und mit Einführung von Hartz IV setzte man dafür Ein Euro Jobber ein. Im Gegensatz zu den früheren Praktiken mit den Sozialhilfeempfängern waren die Ein Euro Jobber noch lukrativer.Nicht nur, dass sie nichts kosteten, vom Zuschuss der BA blieb auch noch etwas übrig. Natürlich wusste man in den kommunalen Behörden, dass diese Vorgehensweise nicht ganz koscher war, denn zusätzlich waren diese Aufgaben keinesfalls. Also gründete man Betreiber- gesellschaften, deren Aufgabe dann der Einsatz der "Ein-Euro-Jobber" war / ist. So blieben die zentralen Behörden verschont, wenn Kritik aufkam. Dann war die Betreiber- gesellschaft schuld und man würde die Vorgänge prüfen und abstellen, wenn sich die Kritik als begründet erweisen sollte.
Presse ist, wie man weiß, ein kurzlebiges Geschäft. Eine heute geübte Kritik hat morgen schon einer anderen Sache Platz gemacht.
An den Praktiken der kommunalen Behörden hat sich nichts geändert, ausgenommen vielleicht die eine oder andere administrative Korrektur zu besseren Verschleierung der u-n-r-e-c-h-t-m-ä-ß-i-g-e-n Vorgehensweise. Eher das Gegenteil war der Fall. Das Interesse der Presse erlahmte und in den Kommunen wurde man zusehends dreister bei der Ausweitung der Vergabe von Arbeitsgelegenheiten. Man kann davon ausgehen, dass da Arbeitsministerium davon wusste und dieses Vorgehen billigte. Jede vergebene Arbeitsgelegenheit schönte / schönt die Statistik und die Steigerung der Kosten für die Bezuschussung spielte keine Rolle. Sie wurde den betrügerischen Machen-schaften der Arbeitslosen angelastet. Jeder kennt die zahlreichen Diffamierungen von Clement und einer Reihe anderer Politiker. Inzwischen ist jede Hemmschwelle gefallen. Die ARGEn sind geschickt genug, bei Widerspruch gegen eine unrechtmäßig vergebene Arbeitsgelegenheit keine Kürzung der Transferleistungen zu veranlassen. Bei einer Kürzung der Transferleistung könnte ja die Folge eine Klage sein und das könnte wiederum, je nach Richter, zur Folge haben, dass ein Richter ein Machtwort spricht und das ganze Vorgehen als ungesetzlich erklärt. Da ist man doch lieber ein lieber Fallmanager, der trotz Aufmüpfigkeit keine Sanktion veranlasst. Wird aber zusehens doch zu Arbeitsinhalten gebracht, die kriminell erscheinen. Da Verdachtsmomente sich häufen blieb nur die Augsut-Anzeige im Jahr 2008 und ein durchgängiges Widerspruchsverhalten, auf das man sich aber mit List und "kollektiver Macht" so eingestellt hat, dass einfach ALLES im Sande (bisher) verlief. Und ...
Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante nach § 16aSGB II für Langzeitarbeitslose, bei denen andere Eingliederungsbemühungen (z.B. Qualifizierung, Vermittlungsvorschläge) gescheitert sind[1]
Arbeitsgelegenheiten werden fast ausschließlich für die Empfänger von Sozialleistungen - meist Arbeitslosenunterstützung - eingesetzt.
Mit Arbeitsgelegenheiten erzieltes Einkommen soll entweder den Sozialleistungsbezug ersetzen, wie dies bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, der Entgeltvariante oder „Einkommen statt Stütze“ gilt. Zum Anderen sollen die Mehraufwendungen durch die Arbeitsgelegenheit entschädigt werden, hierzu gehören die Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung, die sogenannten Ein-Euro-Jobs.
Angestrebter Zweck
Das angestrebte Ziel jeder Arbeitsgelegenheit ist die Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt über den Umweg einer zunächst zusätzlich geschaffenen Beschäftigung. Zusätzlich soll das Wiedererlernen von Schlüsselqualifikationen oder Wiedergewöhnung an die Arbeitswelt und den Arbeitsalltag erreicht werden. Sie werden bei Personen eingesetzt, bei denen der direkte Weg der Integration nach Auffassung des Vermittlers wenig aussichtsreich oder bereits gescheitert ist. ist die Zielgruppe die Langzeitarbeitslosen. Bei einigen Varianten ist das vorherige Scheitern oder die mangelnde Erfolgsaussicht einer direkten Arbeitsvermittlung gesetzlich vorgeschrieben, damit eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden [5] darf.
rechtlich
Arbeitsgelegenheiten begründen nicht in jedem Fall ein Arbeitsverhältnis. Bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in Deutschland sind deshalb nicht alle gesetzlichen Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht auf diese Form anwendbar.[6].
Anders verhält es sich beispielsweise bei den seit 1. Januar 2008 eingeführten „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante“. zeichnet. Diese Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig, in der Entgelthöhe an die Tariflöhne angepasst und werden von einem „Sozial-“Arbeitgeber mit einem regelgerechten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Der AlG II-Bezug soll damit abgelöst werden.
zeitlich
Arbeitsgelegenheiten sind in der Gesamtdauer stets befristet und umfassen meist einen Zeitraum von mehreren Monaten. Ein zeitlich geringerer Umfang wird meist als nicht ausreichend zur Erreichung des Ziels angesehen. Ein höherer widerspricht dem Charakter der Arbeitsgelegenheit als Übergangslösung zur Eingliederung im normalen Arbeitsmarkt. Vom zeitlichen Umfang gibt es - je nach Typ - sowohl Arbeitsgelegenheiten in Voll- als auch in Teilzeit. Eine Zwischenstufe hierbei stellt der auf drei Jahre konzipierte Kommunal-Kombilohn dar, der für Arbeitslose gedacht ist die einer besonderen Förderung bedürfen. In der Anlage ist es ein Wechsel der Förderung, in dem der Zuschuss nicht befristet an den Arbeitslosen geht, sondern die Zielstellung eine Förderung von gemeinnützigen Arbeitgebern ist. Bei privaten Arbeitgebern wird eine notwendige Eigenbeteiligung gefordert, um Marktverzerrungen zu umgehen.
Kritik und Diskussion
Insbesondere der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten ohne reguläre Entlohnung ist sozialpolitisch umstritten, die Kritikpunkte ergeben sich aus der Bezeichnung 1-€-Jobs.
WIE HOHN KLINGT, ABER IST NICHTS WERT: Träger des Alg II sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen, entweder in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) oder in getrennter Trägerschaft, sowie die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen). Sie sind verantwortlich für die Einrichtung, Durchführung und Erfolgskontrolle von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Empfänger von Alg II.
WEITER IM "Resumee": Neue Umgebung. Vor Eifer sprühend und im letzten drittel des Jahres fix und fertig sein, überfordert sein, und erst i r g e n w a n n ... aufgebaut werden ...
WEITER IM "Resumee":, was auch eine PORTION Zukunftsangst zum Inhalt hat.
Na es kann wieder von vorne beginnen. Und ich hab gleich ein Déjà vu: Wieder WAS im Januar, wieder aufgeregt sein, wenn die THEORIE (z. B. beim ESG) mißbrauch wird, um dann im Sept. (oder in anderen Herbsttagen) noch isolierter zu sein, weil die PRAXIS so wirkte und wirkt! Es ist aber nicht mehr so, wie wenn ich eine Lebensprüfung machen muss. Und ich weiß das diesmal schon (weit) vor Ende des Jahres, wieder oder / und weiterhin mein persönliches Tief eintreten (sich ausbreiten) wird, wo ich mich nicht nur heillos überfordert fühle, sondern es durch Machenschaften bin. Das wäre dann das dritte Mal im dritten Jahr und insgesamt das fünfte Mal. Aus: ResumeeWas dadurch auchu. a., wie zweifelsfrei und menschenverachtend: total ausgeschlossen bleibt: VORSORGE + VERSICHERUNG
(WAS MAN AUCH WISSEN MUSS: Flankierende Dienstleistungen einer Kommune können Koordination von z. B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung sein. Damit könnte unter anderem ermöglicht werden, dass flankierende Dienstleistungen zur Beseitigung bestehender Vermittlungshemmnisse bei z. B. ALG II Empfängern genutzt werden. Der Sinn ist es, in bestimmten Fällen die Einrichtung von weiteren Anlaufstellen zu nutzen und die Angebote unter Einbezug der vorhanden kommunalen Anlaufstellen vor Ort zu koordinieren.)
Nach dem Job ein schönes Leben ohne Einschränkungen: Wer rechtzeitig die Finanzen sortiert und weiß, welche Abzüge zu erwarten sind, kann sich darauf freuen. Von Versicherungen über Steuern, Immobilien und Sparplänen bis zur Lebensplanung: Alles, was man über die professionelle Vorbereitung auf den Ruhestand wissen muss, erfahren Sie in unserem Themenspecial „Sicher in Rente“.
Hier e n t s t e h t eine neue Verbund-Internetpräsenz (in Arbeit).Das -> ADU -Zeichen soll aber n i c h t nur diese Aufmerksamkeit erzielen und zum Lesen "wirken", weil verhelfen, sondern vielmehr, als einfach ausdrückbar: "Sinne -> schärfen!" (Es wird vereinzelt abgelöst bzw. ergänzt von
xxxxxxx
(einem solchen Symbol, was ausdrucksstärker sein mag, aberADUhat dafür Herzenswärme und Herzenswünsche ... Nicht u n w i c h t i g e r die Aussagen - beispielsweise aus: Ich entschuldige mich für die manchmal auch mehr als logischen, wenn im KOMPLEX betrachet ...
... berechtigten Anmerkungen(es waren ALLES mal Absichtserklärungen, wie am 05.02.2005, dementsprechende - vorher "durchlebte", ertragene und - so gut wie möglich - praktizierte Antragssituationen/Anträge, zuvor und parrallele Bitten, aber auch Meinungen - bezogen auf Nachrichten - um beim einem Beispiel zu bleiben: für das Alltags- und Trauerbegleitungsunternehmen - was genaugenommen zwei Firmierungen sind ... - durch den TREND...und prangere zu Subjektives - beidseitig - an. Eigene Tendenzen, wie unter -Nr.1o4 beispielsweise - siehe oben - nachlesbar - sind grenzwertig, aber auch dem Widersinn, wie folgt, geschuldet:
Einzelnachweise (wird vervollständigt)
↑ zwingende Voraussetzung ist eine Langzeitarbeitslosigkeit und gescheiterte Vorbemühungen nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 SGB II
oder auf Anfrage. WICHTIG: Obwohl im Mai, ... Juli (davor und danach) das Einstiegsgeld/~ wieder einmalb thematisiert worden ist, kam es nicht in Ansatz (!) zur Bearbeitung